Swissmechanic sagt klar Nein zur Begrenzungsinitiative. Wir geben hier die Originalmeldung wider mit den Begründungen des Verbands, warum er sich für das Nein zur Begrenzungsinitivative einsetzt:
Zusammenfassung
Viele Unternehmen, so auch die KMU-MEM-Betriebe, sind dringend auf qualifizierte Arbeitskräfte aus dem EU-Raum angewiesen, um weiterhin am Standort Schweiz erfolgreich produzieren zu können. Zudem liegen die wichtigsten Exportmärkte in der EU, sodass ein Wegfall sämtlicher bilateraler Abkommen immense wirtschaftliche Schäden zur Folge hätte. Viele Unternehmen wären gezwungen, die Produktion ganz oder teilweise ins Ausland zu verlagern. Dies hätte entsprechende Arbeitsplatzverluste in der Schweiz zur Folge. Deshalb empfiehlt Swissmechanic die Ablehnung der Begrenzungsinitiative.
Die Mitteilung und die weiteren Beweggründe zum Nein zur Begrenzungsinitiative
Am 27. September 2020 stimmt das Schweizer Stimmvolk über die Volksinitiative «Für eine massvolle Zuwanderung», auch «Begrenzungsinitiative» genannt, ab. Die von der SVP lancierte Volksinitiative will den neuen Artikel 121b «Zuwanderung ohne Personenfreizügigkeit» in die Bundesverfassung aufnehmen. Damit wäre jeder neue internationale Vertrag ausgeschlossen, welcher Ausländern die Personenfreizügigkeit gewährt. Zudem soll das zwischen der Schweiz einerseits und der EU und ihren Mitgliedstaaten andererseits bestehende Abkommen über die Personenfreizügigkeit aufgehoben werden. Und dies innerhalb von nur einem Jahr.
Zweifellos ist diese Volksabstimmung für die Wirtschaftswelt eine der grössten Herausforderungen dieses Jahres. Dabei profitieren keinesfalls nur Grossunternehmen von dem im Jahre 2002 eingeführten liberalen Regime der Personenfreizügigkeit, sondern auch viele kleinere und mittlere Unternehmen. Dank dem Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU können Schweizer Unternehmen agil auf eine sich verändernde Wirtschaftslage reagieren und den Strukturwandel im Arbeitsmarkt erfolgreich bewältigen. Personen, die über einen Arbeitsvertrag verfügen, können in die Schweiz einreisen. Für die Arbeitgeber hat dies den grossen Vorteil, dass sie einfacher und ohne administrative Hürden die von ihnen benötigten Arbeitskräfte rekrutieren können.
Mit der Personenfreizügigkeit ist auch die sogenannte «Guillotine-Klausel» verbunden. Die sechs weiteren Abkommen der Bilateralen I – Technische Handelshemmnisse, Öffentliches Beschaffungswesen, Landwirtschaft, Landverkehr, Luftverkehr und Forschung – würden hinfällig, da sie mit dem Schicksal der Personenfreizügigkeit verknüpft sind. All diese Abkommen erleichtern Schweizer Unternehmen den Zugang zum europäischen Binnenmarkt erheblich.
Der bilaterale Weg ermöglicht unserem Land die Beteiligung am Binnenmarkt unter Wahrung der grösstmöglichen Souveränität. Ein Ja zur Begrenzungsinitiative wäre das Ende des bilateralen Wegs und würde die Schweiz in die Isolation treiben.
Unsere KMU-MEM-Betriebe exportieren über 62% in ausländische Märkte. Der Hauptabsatzmarkt ist die EU. In global derart unsicheren Zeiten wie heute sind stabile Beziehungen zum wichtigsten Absatzmarkt für Schweizer Exporte unverzichtbar. Eine planlose Kündigung des bilateralen Weges ohne gleichwertige Alternative in Sicht wäre unverantwortlich. Nach einem Ja zur Begrenzungsinitiative würde die Schweiz spätestens Ende 2021 ohne die Bilateralen I dastehen. Diese Frist reicht niemals, um mit Brüssel und 27 EU-Mitgliedstaaten eine befriedigende neue Lösung auszuhandeln.
Impressum
Textquelle: Swissmechanics
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